OLG Düsseldorf - Beschluß vom 14.09.1992 (2 Ss (OWi) 316/92 - (OWi) 102/92 II) - DRsp Nr. 1994/8875
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 14.09.1992 - Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 316/92 - (OWi) 102/92 II
DRsp Nr. 1994/8875
Die Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf die Verhängung des Fahrverbots ist wegen der Wechselwirkung zwischen diesem und der Bemessung der Geldbuße unwirksam. Die Rechtsbeschwerde gilt daher als auf den gesamten Rechtsfolgenausspruch gerichtet.