OLG Düsseldorf - Beschluß vom 14.04.1978 (2 Ss (OWi) 154/87) - DRsp Nr. 1994/9423
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 14.04.1978 - Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 154/87
DRsp Nr. 1994/9423
Die Bestimmung des Abstands durch Schätzung darin geübter und erfahrener Polizeibeamter ist jedenfalls dann hinreichend verläßlich, wenn die beteiligten Fahrzeuge über eine genügend lange Fahrstrecke ungehindert beobachtet werden können und es sich um eine beträchtliche Unterschreitung des Sicherheitsabstandes handelt.