OLG Düsseldorf - Beschluß vom 12.06.1992 (5 Ss (OWi) 169/92) - DRsp Nr. 1994/8914
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 12.06.1992 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 169/92
DRsp Nr. 1994/8914
Die Annahme der Fahrlässigkeit eines Kraftfahrzeugführers bei Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts und/oder der zulässigen Achslast erfordert deshalb die Feststellung besonderer, auf die Überladung hinweisender Umstände. Solche können u.a.sein: Durchbiegen der Federn, verlangsamtes Anzugs- und Steigungsvermögen des Kraftfahrzeugs, geminderte Bremsverzögerung, Änderung des Lenkverhaltens. Auch Höhe, Umfang und Art der Ladung können auf ein mögliches Überschreiten der zulässigen Gewichte hinweisen.