OLG Düsseldorf - Beschluß vom 12.03.1992 (2 Ss (OWi) 15/92 - (OWi) 10/92 III) - DRsp Nr. 1994/8934
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 12.03.1992 - Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 15/92 - (OWi) 10/92 III
DRsp Nr. 1994/8934
Der Halter eines Fahrzeuges, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist, ist zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis nicht ohne weiteres gezwungen, eine an seinem Wohnsitz eingerichtete oder die entfernungsmäßig nächstgelegene Prüfstelle aufzusuchen. Er kann unter mehreren in Nachbarbezirken gelegenen Prüfstellen frei wählen, welche er anfahren will.