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Rechtsprechung
1986
Sonstige
OLG
OLG Düsseldorf
OLG Düsseldorf - Beschluß vom 11.04.1986
Ss 138/86 - 115/86 I
Normen:
StPO
§
329
Abs.
1
Satz 1;
Fundstellen:
VRS 71, 292
OLG Düsseldorf - Beschluß vom 11.04.1986 (Ss 138/86 - 115/86 I) - DRsp Nr. 1994/9138
OLG Düsseldorf,
Beschluß
vom 11.04.1986
- Aktenzeichen Ss 138/86 - 115/86 I
DRsp Nr. 1994/9138
Zum Begriff des genügend entschuldigten Ausbleibens des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung.
Normenkette:
StPO
§
329
Abs.
1
Satz 1;
Fundstellen
VRS 71, 292
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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