OLG Düsseldorf - Beschluß vom 07.01.1998
5 Ss 3191/93 - 110/93 I
Normen:
StGB § 55 Abs. 1 ;
Fundstellen:
VRS 95, 212

OLG Düsseldorf - Beschluß vom 07.01.1998 (5 Ss 3191/93 - 110/93 I) - DRsp Nr. 1999/1687

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 07.01.1998 - Aktenzeichen 5 Ss 3191/93 - 110/93 I

DRsp Nr. 1999/1687

Liegt die abzuurteilende Straftat vor mehreren Vorverurteilungen, so tritt, falls die Strafen daraus nicht schon vollstreckt oder sonst erledigt sind, eine Zäsurwirkung in dem Sinne ein, daß zunächst eine Gesamtstrafe mit der Strafe aus der frühesten Vorverurteilung zu bilden ist, mit der eine Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB möglich ist. Dagegen entfaltet eine vor der letzten Tatsachenverhandlung durch Vollstreckung oder sonst erledigte Vorverurteilung keine Zäsurwirkung mehr, sondern eröffnet die Möglichkeit der Bildung einer bisher ausgeschlossenen Gesamtstrafe.

Normenkette:

StGB § 55 Abs. 1 ;
Fundstellen
VRS 95, 212