OLG Düsseldorf - Beschluß vom 05.01.1994
2 Ws 632/93
Normen:
StPO § 112 Abs. 2 Nr. 3b ;
Fundstellen:
VRS 87, 132

OLG Düsseldorf - Beschluß vom 05.01.1994 (2 Ws 632/93) - DRsp Nr. 1995/3756

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 05.01.1994 - Aktenzeichen 2 Ws 632/93

DRsp Nr. 1995/3756

Das Zufahren auf eine Zeugin und das begleitende Fahren im Schrittempo neben einer auf dem Bürgersteig gehenden 10jährigen Zeugin können sich - im Zusammenhang weiterer Umstände - als unlauteres Einwirken auf Beweispersonen darstellen.

Normenkette:

StPO § 112 Abs. 2 Nr. 3b ;
Fundstellen
VRS 87, 132