OLG Düsseldorf - Beschluß vom 04.05.1992 (2 Ss (OWi) 122/92) - DRsp Nr. 1994/8924
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 04.05.1992 - Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 122/92
DRsp Nr. 1994/8924
Das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots beim Vorliegen eines Regelfalls bedarf einer besonders eingehenden mit Tatsachen belegten Begründung (hier: besondere Härte wegen Arbeitsplatzverlustes).