Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen "vorsätzlicher Verkehrsordnungswidrigkeit nach §§ 18 Abs. 5, 29 StVO, 24 StVG in 13 Fällen eine Geldbuße von insgesamt 2.550,-- DM (Einzelbußen: 350,-- DM, 200,-- DM, 200,-- DM, 250,-- DM, 200,-- DM, 100,-- DM, 100,-- DM, 100,-- DM, 200,-- DM, 200,-- DM, 200,-- DM, 200,-- DM, 250,-- DM) festgesetzt" und ein zweimonatiges Fahrverbot angeordnet. Hiergegen richtet sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen, der die Verletzung materiellen Rechts rügt. Das Rechtsmittel führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz.
I.
Das Amtsgericht hat festgestellt:
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