OLG Düsseldorf - 30.07.1986 (1 U 47/86) - DRsp Nr. 1994/9130
OLG Düsseldorf, vom 30.07.1986 - Aktenzeichen 1 U 47/86
DRsp Nr. 1994/9130
Der Antrag des Beklagten und Berufungsklägers, ein dem Kläger zuerkanntes Schmerzensgeld angemessen herabzusetzen, ist jedenfalls dann zulässig, wenn dem Berufungsgericht ein Sachverhalt unterbreitet wird, der die Bemessungsgrundlage für das Schmerzensgeld aus der Sicht des Beklagten deutlich macht.