OLG Düsseldorf - 24.09.1992 (18 U 42/92) - DRsp Nr. 1995/4109
OLG Düsseldorf, vom 24.09.1992 - Aktenzeichen 18 U 42/92
DRsp Nr. 1995/4109
Bei einem Wirtschaftsweg sind an die Verkehrssicherungspflicht nur relativ geringe Anforderungen zu stellen. Deshalb tritt die Vorsorge durch den Verkehrsteilnehmer, sich selbst vor Schaden zu bewahren, in den Vordergrund.