a. »Der Betroff. befuhr ... mit einem Rennrad die Fahrbahn der Landstraße L 390 und nicht den linksverlaufenden Radweg, der für beide Fahrtrichtungen »ausgewiesen« ist. Ein Polizeibeamter hielt den Betroff. an und wies ihn darauf hin, daß er den Radweg benutzen müsse. Gleichwohl fuhr der Betroff. anschließend auf der Fahrbahn weiter.
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