OLG Düsseldorf - 14.11.1994 (5 Ss 330/94 Ä 127/94 I) - DRsp Nr. 1996/29393
OLG Düsseldorf, vom 14.11.1994 - Aktenzeichen 5 Ss 330/94 Ä 127/94 I
DRsp Nr. 1996/29393
Die plötzliche Verschlimmerung des Herzleidens eines Menschen, die sich in schwerer andauernder Atemnot äußert, stellt einen Unglücksfall i.S.d. § 323 cStGB dar. Tritt eine solche Verschlimmerung der Herzerkrankung eines Fahrgasts in einem Linienbus ein und erlangt der Busführer Kenntnis davon, so ist es ihm zuzumuten, über die Zentrale des Verkehrsbetriebs, mit der er über Funk verbunden ist, ärztliche Hilfe herbeizurufen.