OLG Düsseldorf, vom 04.02.1986 - Aktenzeichen 1 Ws 100/86
DRsp Nr. 1994/9147
Stellt der Verteidiger einen Beweisantrag, so macht er von einem ihm zustehenden prozessualen Recht Gebrauch. Dies begründet auch dann nicht eine Strafbarkeit wegen Strafvereitelung, wenn deswegen die Hauptverhandlung unterbrochen oder ausgesetzt werden muß.