I.
Das Amtsgericht Zwickau verurteilte den Betroffenen am 17 08 1995 wegen einer am 08.07.1994 mit seinem Pkw außerhalb geschlossener Ortschaften begangenen fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung um - nach Abzug der Toleranz - 42 km/h zu einer Geldbuße von 200,00 DM und ordnete gegen ihn ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats an.
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