Die zulässige Berufung des Klägers gegen die Abweisung seiner Klage auf Versicherungsleistungen aus einer bei der Beklagten unterhaltenen Voll-Kasko-Versicherung für seinen Pkw Kombi Ford EDS, amtliches Kennzeichen: ##############, hat in der Sache keinen Erfolg. Dem Kläger steht wegen des am 29. August 1997 entstandenen Unfallschadens an seinem Wagen kein Anspruch auf Kasko-Entschädigung zu.
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