OLG Celle - Urteil vom 14.02.1986 (8 U 114/85) - DRsp Nr. 1994/8425
OLG Celle, Urteil vom 14.02.1986 - Aktenzeichen 8 U 114/85
DRsp Nr. 1994/8425
1. Der Versicherungsnehmer ist regelmäßig verpflichtet, den Führerschein des Fahrers einzusehen oder zu überprüfen. 2. Der Versicherungsnehmer ist nicht entlastet, wenn er den Fahrer am Steuer fremder Kfz gesehen hat. 3. Der Versicherungsnehmer kann sich nicht auf Angaben Dritter - hier der Schwester - verlassen.