OLG Celle - Urteil vom 13.10.1992 (1 Ss 266/92) - DRsp Nr. 1994/8327
OLG Celle, Urteil vom 13.10.1992 - Aktenzeichen 1 Ss 266/92
DRsp Nr. 1994/8327
Liegen neben § 44StGB wegen einer mitabgeurteilten Verkehrsordnungswidrigkeit auch die Voraussetzungen nach § 25StVG vor, so darf nur ein einheitliches Fahrverbot von höchstens drei Monaten verhängt werden.