OLG Celle - Urteil vom 08.04.1968 (5 U 1/68) - DRsp Nr. 1994/8578
OLG Celle, Urteil vom 08.04.1968 - Aktenzeichen 5 U 1/68
DRsp Nr. 1994/8578
1. Berufstätige Eltern, die ihr über vier Jahre altes Kind dessen geistig und körperlich noch rüstigen Großeltern zur Aufsicht überlassen, genügen damit grundsätzlich ihrer Aufsichtspflicht. 2. Die Aufsicht über ein mehr als 4 Jahre altes Kind, das sich auf öffentlichen Straßen befindet, braucht nicht in der Weise ausgeübt zu werden, daß ein jederzeitiges Eingreifen möglich ist.