OLG Celle - Beschluß vom 28.01.1998 (22 Ss 1/98 (OWi)) - DRsp Nr. 1999/1669
OLG Celle, Beschluß vom 28.01.1998 - Aktenzeichen 22 Ss 1/98 (OWi)
DRsp Nr. 1999/1669
In Fällen, in denen die Geschwindigkeitsüberschreitung in einer geschlossenen Ortschaft stattgefunden hat, bedarf es zusätzlicher Feststellungen zu deren Erkennbarkeit für die Begründung eines Regelfahrverbots nach §§ 25 Abs. 1 S. 1 StVG, 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2BKatV nur, wenn sich der Betroffene dahin einläßt, er habe sowohl das Ortseingangsschild übersehen als auch wegen besonderer Umstände die Ortschaft als solche nicht erkennen können.