I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 35 km/h zu einer Geldbuße von 450,- DM verurteilt und hat ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet.
Der Betroffene befuhr am 28.7.1994 19.18 Uhr in ... die Celler Straße ortsauswärts und überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wissentlich um 35 km/h.
Mit seiner Rechtsbeschwerde erhebt der Betroffene die Sachrüge. Er wendet sich gegen die Feststellung vorsätzlicher Begehung und gegen die Verwertung einer Voreintragung.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|