OLG Celle - Beschluß vom 08.01.1992 (1 Ss (OWi) 275/91) - DRsp Nr. 1994/8356
OLG Celle, Beschluß vom 08.01.1992 - Aktenzeichen 1 Ss (OWi) 275/91
DRsp Nr. 1994/8356
Es hat auf die Wirksamkeit einer neu vorgenommenen Eichung keine Auswirkung, wenn in der Annahme, der alte Eichschein gelte fort, davon abgesehen wird, einen neuen Eichschein auszustellen.