Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch dahingehend geändert, dass gegen den Angeklagten wegen leichtfertiger Steuerverkürzung in drei Fällen Geldbußen von 400 €, 750 € und 1.150 € verhängt werden.
Die weitergehende Revision wird verworfen.
Der Angeklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
I.
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