OLG Celle - 11.04.1986 (1 Ss (OWi) 418/85) - DRsp Nr. 1992/7636
OLG Celle, vom 11.04.1986 - Aktenzeichen 1 Ss (OWi) 418/85
DRsp Nr. 1992/7636
Fahrgeschwindigkeitsfeststellung durch Spiegelmeßverfahren.
»Eine ausreichende Kompensation von Meßfehlern ist bei der in Niedersachsen angewandten Variante des Spiegelmeßverfahrens (rechnerische Verkürzung der Meßstrecke um 4 Meter und gleichbleibender Sicherheitsabschlag von 5 km/h von der ermittelten Geschwindigkeit) bei Geschwindigkeiten über 130 km/h nicht mehr gewährleistet.«