OLG Celle - 06.01.1994 (8 U 4/92) - DRsp Nr. 1995/9689
OLG Celle, vom 06.01.1994 - Aktenzeichen 8 U 4/92
DRsp Nr. 1995/9689
Behauptet der Versicherungsnehmer, das versicherte Kfz sei durch unbekannte Täter gestohlen worden, während es einem Mieter überlassen war, kann der Versicherungsnehmer die vermeintliche Entwendung jedoch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachweisen, so ist der Versicherer leistungsfrei.