OLG Celle - 05.03.1998 (22 U 141/96) - DRsp Nr. 1999/9897
OLG Celle, vom 05.03.1998 - Aktenzeichen 22 U 141/96
DRsp Nr. 1999/9897
Der in § 12AKB verwendete Begriff "Betriebsschäden" erfaßt nur solche, die allein auf Bedienungsfehler oder Abnutzung des Fahrzeugs zurückzuführen sind, und ist nicht auf nach der konkret beabsichtigten Einsatzart des Fahrzeugs wahrscheinliche und deshalb kalkulierbare Unfallschäden auszudehnen.