OLG Bremen - Beschluß vom 15.06.1981 (Ss (Z) 181/80) - DRsp Nr. 1994/8260
OLG Bremen, Beschluß vom 15.06.1981 - Aktenzeichen Ss (Z) 181/80
DRsp Nr. 1994/8260
Das Verbot der Personenbeförderung auf Ladeflächen von Anhängern gilt auch für Anhänger, die nicht von Kraftfahrzeugen gezogen werden und damit auch für Anhänger hinter Fahrrädern.