OLG Braunschweig - Urteil vom 30.11.1994 (3 U 61/94) - DRsp Nr. 1995/9678
OLG Braunschweig, Urteil vom 30.11.1994 - Aktenzeichen 3 U 61/94
DRsp Nr. 1995/9678
1. Zum Nachweis der Entwendung eines Pkw bei ungeklärtem Verbleib eines Zündschlüssels.2. Selbst bei vorsätzlicher Aufklärungspflichtverletzung kann der Versicherungsnehmer ausnahmsweise entlastet sein. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Versicherer selbst Ermittlungen durchgeführt hat, ohne den Versicherungsnehmer dazu näher zu hören.