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Das Polizeipräsidium Oranienburg setzte gegen den Betroffenen, einen Fuhrunternehmer, ein Bußgeld von 200 DM fest, weil er es entgegen § 1 FerienreiseV0 zugelassen oder angeordnet habe, daß ein bestimmter Lastkraftwagen am 1. Juli 1995, einem Samstag, um 9.30 Uhr die Bundesstraße 96 (E 251) bei Gransee befuhr.
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