Das Amtsgericht Prenzlau verurteilte den Betroffenen am 13. Dezember 2001 wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 255,00 DM und ordnete ein Fahrverbot von einem Monat an.
Gegen dieses Urteil richtet sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen, mit der er die Sachrüge erhebt.
Die Rechtsbeschwerde ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg.
Ein Verfahrenshindernis liegt allerdings nicht vor. Insbesondere ist entgegen der Auffassung des Betroffenen nicht Verfolgungsverjährung eingetreten.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|