OLG Bamberg - Beschluß vom 27.07.1979 (5 W 44/79) - DRsp Nr. 1994/8194
OLG Bamberg, Beschluß vom 27.07.1979 - Aktenzeichen 5 W 44/79
DRsp Nr. 1994/8194
Auch wenn der Gesamtanspruch, aus dem sich das Recht auf die einzelnen Leistungen herleitet, rechtskräftig festgestellt ist, unterliegt ein später fällig werdender Anspruch auf Zahlung unfallbedingten Verdienstentgangs der kurzen Verjährungsfrist des § 197BGB.