Ohne Garantie, gekauft wie gesehen als Gewährleistungsausschluß
OLG Bamberg, Urteil vom 19.01.1998 - Aktenzeichen 6 U 46/97
DRsp Nr. 1999/1659
"Ohne Garantie, gekauft wie gesehen" als Gewährleistungsausschluß
Enthält ein Kaufvertrag von juristischen Laien über einen Pkw die Formulierung "ohne Garantie, gekauft wie gesehen", liegt hierin ein umfassender Gewährleistungsausschluß.