AKB § 7 I Abs. 2 S. 3, V Abs. 4 § 12 I Abs. 1 lit. b ;
Fundstellen:
NJW-RR 2003, 604
Obliegenheitsverletzung in der Fahrzeugversicherung durch unrichtige Beantwortung der Frage über eine frühere Unfallbeteiligung
KG, Beschluss vom 10.05.2002 - Aktenzeichen 6 U 23/02
DRsp Nr. 2005/7511
Obliegenheitsverletzung in der Fahrzeugversicherung durch unrichtige Beantwortung der Frage über eine frühere Unfallbeteiligung
Wird in einem Schadensformular für Kfz-Diebstähle allgemein die Frage nach der Beteiligung des Fahrzeugs an Unfällen gestellt, so kann dies nicht dahin aufgefasst werden, dass nur nicht reparierte Unfälle gemeint seien. Die wahrheitswidrige Verneinung der Frage kann daher die Leistungsfreiheit des Versicherers begründen.
Normenkette:
AKB § 7 I Abs. 2 S. 3, V Abs. 4 § 12 I Abs. 1 lit. b ;