Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kassel vom 4. September 2015 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreit in beiden Rechtszügen zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Kläger begehren von der beklagten Versicherung Zahlungen aus einem Wohngebäudeversicherungsvertrag.
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