Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.
Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.
Das Gesuch des Klägers um Bewilligung von Prozesskostenhilfe für seine Berufung gegen das am 20.07.2015 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
I.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|