Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden im Streitjahr 1987 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Zum Haushalt der Kläger gehörte ein Kind. Die Kläger sind Eigentümer eines Zweifamilienhauses. Die Erdgeschoßwohnung haben sie vermietet; die Wohnung im Obergeschoß bewohnen sie selbst. 1987 errichteten sie einen Anbau mit Garage und Kaminzimmer, das die Obergeschoßwohnung erweiterte. Die Garage war zur Nutzung durch die Kläger bestimmt. Die Herstellungskosten betrugen 150.939 DM.
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