Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bremen vom 5. März 2021 aufgehoben im Ausspruch über die Einheitsjugendstrafe und soweit gegen den Angeklagten eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Die weitergehende Revision wird verworfen.
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