Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Niederlassungsfreiheit: Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen - Entzug der Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat - In einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter Führerschein - Ablehnung der Anerkennung der Fahrerlaubnis im ersten Mitgliedstaat - Erfordernis der Beachtung der nationalen Bedingungen für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach einem Entzug
EuGH, Beschluss vom 28.09.2006 - Aktenzeichen Rs C-340/05
DRsp Nr. 2008/3296
Niederlassungsfreiheit: Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen - Entzug der Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat - In einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter Führerschein - Ablehnung der Anerkennung der Fahrerlaubnis im ersten Mitgliedstaat - Erfordernis der Beachtung der nationalen Bedingungen für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach einem Entzug
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