Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. März 2016 und das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 26. Juni 2015 werden geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Fahrerlaubnis der Klassen AM, B und L zu erteilen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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