Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 30.10.2017 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hamm im Ausspruch zur Folgesache nachehelicher Unterhalt teilweise abgeändert.
Der Antragsteller wird verpflichtet, ab dem 20.2.2018 nachehelichen Unterhalt an die Antragsgegnerin i.H.v. monatlich € 834,00 zu zahlen.
Der weitergehende Unterhaltsantrag der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
Hinsichtlich der Kosten des Verfahrens erster Instanz verbleibt es bei der vom Amtsgericht getroffenen Kostenentscheidung.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Antragsgegnerin zur Last.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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