Nachbesserungsanspruch, Selbstbeseitigungsrecht und Vorschußpflicht bei Sachmangel
BGH, Urteil vom 30.09.1992 - Aktenzeichen VIII ZR 193/91
DRsp Nr. 1993/388
Nachbesserungsanspruch, Selbstbeseitigungsrecht und Vorschußpflicht bei Sachmangel
1. Wirksamkeit vertraglicher Beschränkung der Gewährleistungsrechte des Käufers auf einen Nachbesserungsanspruch, kombiniert mit der Verkäufer-Befugnis zur Ersatzlieferung [redakt. LS].
»2. Der Käufer, dem vertraglich ein Nachbesserungsanspruch als zunächst alleiniges Gewährleistungsrecht eingeräumt ist und der in entsprechender Anwendung von § 633 Abs. 3BGB den Mangel auf Kosten des Verkäufers selbst beseitigen lassen kann, hat Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses in Höhe der voraussichtlichen Nachbesserungskosten. Dies gilt auch dann, wenn die Nachbesserung nur durch Lieferung einer Ersatzsache bewirkt werden kann.«