Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 15.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragsteller begehren von der Antragsgegnerin, einer kreisfreien Stadt, im vorläufigen Rechtsschutz den Rückbau eines Weges sowie Schutzmaßnahmen gegen die durch die Nutzung des Weges hervorgerufenen Immissionen.
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