Hauptsacheklage

 

 

Verwaltungsgericht ...

(Anschrift)

In Sachen ...

- Kläger -

vertreten durch den Unterfertigten

gegen

Rechtsträger Fahrerlaubnisbehörde

diese(r) vertreten durch die Fahrerlaubnisbehörde

diese vertreten durch den Amtsleiter ...

- Beklagte(r) -

wegen: Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

 

erheben wir namens und im Auftrag des Klägers

Anfechtungsklage

mit den

Anträgen:

I.   Der Bescheid vom 10.10.2021 wird aufgehoben. Anmerkung anzeigen  

II.  Der/die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Weiter wird

beantragt,

die aufschiebende Wirkung der Hauptsacheklage wiederherzustellen.

 

Begründung:

I.

Am 26.04.2021 führte der Kläger ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug im Straßenverkehr, obwohl er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln (Amphetamine) stand. Mit dem streitgegenständlichen Bescheid untersagte ihm die Fahrerlaubnisbehörde daraufhin das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen im Straßenverkehr.

II.

Die Klage ist zulässig und begründet.

Der streitgegenständliche Bescheid kann sich nicht auf eine ausreichende Rechtsgrundlage stützen. § 3 FeV beruht nicht auf einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage, die dem Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügt. Nach Ansicht des BVerwG Anmerkung anzeigen