Mitverschulden eines Vorfahrtberechtigten an einem Zusammenstoß mit einem Wartepflichtigen
BayObLG, Beschluß vom 05.02.1986 - Aktenzeichen 1 ObOWi 415/85
DRsp Nr. 1998/9503
Mitverschulden eines Vorfahrtberechtigten an einem Zusammenstoß mit einem Wartepflichtigen
Da das Rechtsfahrgebot nicht dem Schutz wartepflichtigen Querverkehrs dient, begründet ein Verstoß dagegen kein Mitverschulden des Vorfahrtberechtigten an einem Zusammenstoß mit einem Wartepflichtigen.