ArbG Köln, vom 12.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 2672/20
Minijob als vollwertiges ArbeitsverhältnisAuswirkungen äußerst fehlerhaft erstellter ArbeitsvertragsurkundeDarlegungslast des Arbeitgebers bei Behauptung anderweitiger Arbeitszeiten des ArbeitnehmersGlaubwürdigkeit und Rechtstreue des ArbeitgebersUnerheblicher Vortrag als unstreitiger nach § 138 Abs. 3 ZPO
LAG Köln, Urteil vom 09.09.2021 - Aktenzeichen 6 Sa 1245/20
DRsp Nr. 2022/45
Minijob als vollwertiges ArbeitsverhältnisAuswirkungen äußerst fehlerhaft erstellter ArbeitsvertragsurkundeDarlegungslast des Arbeitgebers bei Behauptung anderweitiger Arbeitszeiten des ArbeitnehmersGlaubwürdigkeit und Rechtstreue des ArbeitgebersUnerheblicher Vortrag als unstreitiger nach § 138 Abs. 3ZPO
1. Das Minijob-Arbeitsverhältnis ist ein vollwertiges Arbeitsverhältnis mit allen arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten. Das Gesetz erwartet daher von der Arbeitgeberin die gleiche Sorgfalt bei der Erstellung der Arbeitsvertragsurkunde, bei der Erfassung der Arbeitszeit, bei der Bewilligung von Urlaub und bei der Berechnung der Lohnansprüche, wie im Vollzeitarbeitsverhältnis. Die Abstufung der Darlegungslast nach § 138 Abs. 1 und 2ZPO gilt folglich auch hier bei einem Streit über die Frage, ob und wann Arbeitsleistung erbracht worden ist.
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