Mehrwertsteuer-Erstattung bei Ersatzwagenbeschaffung - Vorsteuerabzugsrecht und Leasingfahrzeug
AG Regensburg, Urteil vom 31.07.2000 - Aktenzeichen 10 C 1105/00
DRsp Nr. 2004/1702
Mehrwertsteuer-Erstattung bei Ersatzwagenbeschaffung - Vorsteuerabzugsrecht und Leasingfahrzeug
Im Falle unfallbedingten Kfz-Totalschadens ist die bei einer Ersatzwagenbeschaffung anfallende Mehrwertsteuer trotz Vorsteuerabzugsberechtigung des betroffenen Halters dann vom Schädiger zu erstatten, wenn nachweislich "vergleichbare Fahrzeuge mit ausgewiesener Umsatzsteuer am Markt unter zumutbarem Aufwand nicht erhältlich sind".