I. BDiszG - Kammer XII - ... - Urteil vom 22.02.1999 - BDiG XII VL 12/98,
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen Telekom AG; freigestellter Vertrauensmann der Schwerbehinderten übt bei der Deutschen Telekom AG kein Amt im Sinne des § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG aus; Pflichtwidrigkeit außerdienstlichen Verhaltens nach § 54 Satz 3 BBG, hier speziell einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt im Sinne von § 316 StGB; Normstruktur der §§ 54 Satz 3, 77 Abs. 1 Satz 2 BBG; kein Dienstantritt unter Alkoholeinfluss, wenn sich ein Beamter in das Dienstgebäude begibt ohne Dienstgeschäfte verrichten zu wollen und solche auch nicht verrichtet; Freispruch.
BVerwG, Urteil vom 30.08.2000 - Aktenzeichen 1 D 37.99
DRsp Nr. 2000/10101
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen Telekom AG; freigestellter Vertrauensmann der Schwerbehinderten übt bei der Deutschen Telekom AG kein Amt im Sinne des § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG aus; Pflichtwidrigkeit außerdienstlichen Verhaltens nach § 54 Satz 3 BBG, hier speziell einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt im Sinne von § 316StGB; Normstruktur der §§ 54 Satz 3, 77 Abs. 1 Satz 2 BBG; kein Dienstantritt unter Alkoholeinfluss, wenn sich ein Beamter in das Dienstgebäude begibt ohne Dienstgeschäfte verrichten zu wollen und solche auch nicht verrichtet; Freispruch.
»Eine einmalige außerdienstliche Trunkenheitsfahrt im Sinne von § 316StGB bedeutet bei einem Beamten, der dienstlich nicht mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs betraut ist, keine Verletzung der ihm gemäß § 54 Satz 3 BBG obliegenden Dienstpflicht (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).
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