Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 12.12.2017 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Blomberg in der Fassung des am 04.01.2018 erlassenen Berichtigungsbeschlusses im Ausspruch zum nachehelichen Unterhalt (Ziffer 3) teilweise dahingehend abgeändert, dass die Befristung entfällt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von 13.500,00 €.
Hinsichtlich der Kosten der ersten Instanz verbleibt es bei der Entscheidung des Amtsgerichts.
I.
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