LG Köln, Urteil vom 15.03.2000 - Aktenzeichen 14 O 365/99
DRsp Nr. 2003/16747
Mängelhaftung des Gebrauchtwagenverkäufers
Gesichtspunkte bei der Mängelhaftung des Gebrauchtwagenverkäufers:1. keine Fehler-Eigenschaft gewöhnlicher Alterungs-, Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen;2. Gewährleistungsausschluss für erkennbare Mängel durch den Vertragspassus "gekauft wie besehen und Probe gefahren ohne Gewährleistungsansprüche und Garantien ...";3. mögliches Nebeneinander von Gewährleistungsausschluss und Eigenschaftszusicherung.