Mängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf; Rüge fehlerhafter Fahrzeugkonstruktion sowie mangelnder Funktionstauglichkeit des Motors
AG Sigmaringen, Urteil vom 14.07.2000 - Aktenzeichen 2 C 137/00
DRsp Nr. 2004/1706
Mängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf; Rüge fehlerhafter Fahrzeugkonstruktion sowie mangelnder Funktionstauglichkeit des Motors
Die Wertung einer vom Käufer gerügten konstruktionsbedingten "Schwachstelle" eines Gebrauchtwagens als Mangel muss sich am Maßstab des "gewöhnlichen Fahrzeuggebrauchs" im Sinne von § 459 Abs. 1BGB orientieren (kein gewährleistungsrechtlicher Schutz für "Raser").